Unbegleitete Minderjährige – UM

Werden Unbegleitete Minderjährige (Kinder oder Jugendliche) in Deutschland, z.B. an Flughäfen o.ä., aufgegriffen erfolgt zunächst durch Zuweisung eine Unterbringung in Sammelunterkünfte oder sogleich in entsprechende Clearingstellen. Dort werden folgende Punkte eruiert und abgeklärt:

  • Medizinisches Clearing – Gesundheitscheck über Krankenhäuser oder Gesundheitsämter
  • Psychologisches Clearing - z.B. Traumata, Störungsbilder, etc.
  • Clearing des Aufenthaltsstatus

Nach einer Phase der Stabilisierung und ersten Eingewöhnung werden durch die zuständigen kommunalen Jugendämter gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen der weitere Hilfebedarf und die Eignung der Folgemaßnahme festgestellt und geplant.

Das Familieninstitut Augsburg bietet folgende Maßnahmen an:

Eignung der Maßnahmen

Die Maßnahmen eignen sich für Unbegleitete Minderjährige (UM), welche

  • sich vor oder in der Entlassung aus einer Clearingstelle oder einer Gemeinschaftsunterkunft befinden
  • sich in der Orientierungs- und Findungsphase, je nach Aufenthalts- und Clearingstatus, zum weiteren Verbleib in Deutschland oder der Vorbereitung einer Rückkehr nach Volljährigkeit in das Herkunftsland befinden
  • eine Verselbständigung im Alltag und Anschub einer kulturellen, schulischen und beruflichen Integration suchen, hin zu einer Unabhängigkeit von staatlichen Hilfs- und Fördermaßnahmen
  • einer besonderen belastenden und traumatisierenden Lebenssituation ausgesetzt sind oder waren
  • besondere, zeitlich absehbare Belastungs- und Lebenssituationen oder Krisen ohne fachliche Unterstützung nicht bewältigt werden können
  • Überlastungssituationen unterliegen, welche eine besondere Art der Unterstützung in Form von Beratung, Anleitung und Begleitung erfordern

Allgemeine Ziele

Ziel der Maßnahme ist, den jungen Menschen in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, gemeinsam Potentiale und Ressourcen zu entdecken und zu aktivieren, sowie die jeweilige Einzelperson gemäß ihres Alters- und Entwicklungsstandes in eine angemessene Form der Eigenverantwortung und Verselbständigung zu entlassen.

Ziele:

Ziele für die Unbegleiteten Minderjährigen und Jungen Erwachsenen:

  • Befähigung zu einer realistischen Sicht auf derzeitige Problemlagen und einer wirklichkeitsnahen Selbsteinschätzung
  • Erlangung sprachlicher und kultureller Kompetenzen des Gastlandes
  • Förderung sozialer Kompetenzen z. B. Umgang mit Gleichaltrigen und Erwachsenen
  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Mobilisierung vorhandener eigener Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten
  • Aktivierung von Möglichkeiten im schulischen Leistungsbereich; Vermittlung von Ausbildungen und Arbeitsstellen
  • Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung in allen Lebensbereichen
  • Umgang mit Geldern und Finanzmitteln; Planung und Erlangung einer angemessenen Lebensführung
  • Vermittlung und Begleitung an weiterführende Stellen wie Ärzte, Therapeuten, Ämter und Behörden
  • soziale Integration; Anbindung an Vereine, Jugendhäuser, etc.
  • emotionale Entlastung, Bearbeitung von Traumata und belastenden Erfahrungen
  • Findung eines angemessenen eigenen Wohnraumes
  • Altersadäquate, wenn möglich vollständige Ablösung und Verselbständigung von Hilfemaßnahmen

Die konkreten Ziele, Maßnahmen und Methoden erschließen sich aus der gemeinsamen Erarbeitung zwischen dem Jugendlichen, dem fallführenden Sozialpädagogen des Jugendamtes, sowie dem jeweiligen Helfer im Erstgespräch, als auch in den folgenden Hilfeplangesprächen.